Česky English Deutsch
Breadcrumb navigation

Home > Lager- und Produktionsregale > Revision und Instandsetzungen der Regalsysteme und Leitern

Revision und Instandsetzungen der Regalsysteme und Leitern

Revision von Regalsystemen und Leitern und Instandsetzungen der Regalsysteme

Ist die gesetzliche Frist für die Kontrolle der Regalsysteme und Leitern abgelaufen? Wissen Sie, dass Sie verpflichtet sind, mindestens einmal in 12 Monaten diese Revision durchzuführen? Unser Revisionstechniker nimmt die technische Überprüfung gemäß den Normen DIN EN 15635, 15512, 15620 und 15629 vor. Außerdem senden wir Ihnen kostenlos ein Preisangebot für die Behebung eventueller Mängel zu, die der Techniker bei der Revision feststellt.

Das Revisionsschild - seien Sie vorbereitet auf Auditoren, Sicherheitsinspekteure und andere Kontrollen im Bereich der Arbeitssicherheit

Jedes Regalsystem, welches unser Techniker kontrolliert, wird mit einem sog. Revisionsschild versehen. Darauf sind der Monat und das Jahr der Kontrolle eingestanzt. Sie haben somit das Datum der nächsten Revision einfach im Blick. Mit uns müssen Sie keine Auditoren mehr fürchten. Haben Sie von uns Regalsysteme montiert und etwas ist nicht in Ordnung? Rufen Sie uns an. Der Service für unsere Kunden ist eine Selbstverständlichkeit.

Welche sind die gesetzlichen Anforderungen für die Revision der Regale und Leitern?

  • Die Kontrolle der Regale erfolgt gemäß der Regierungsverordnung 101/2005 Slg. Zugleich ist für die Lebensdauer des Regals die Häufigkeit der regelmäßigen Kontrollen zu beachten. Diese wird durch die Regierungsverordnung 378/2001 Slg. geregelt. Die Kontrollen erfolgen durch eine fachlich qualifizierte Person.
  • Die Durchsichten der Leitern legt die Regierungsverordnung 362/2005 Slg. in der Anlage des Kapitels III, Abs. 11, fest: „Der Arbeitgeber gewährleistet die Revision der Leitern im Einklang mit der Gebrauchsanleitung.“ Steht die Anleitung des Herstellers nicht zur Verfügung oder enthält sie nicht die Termine der Revisionen der Leitern, hat diese der Arbeitgeber anhand der lokalen Sicherheits- und Betriebsvorschrift gemäß der Regierungsverordnung Nr. 378/2001 Slg. festzulegen.

Kontaktformular

Your personal information will only be used for the purpose of responding. For more information, see Datenschutz